Betreuungszeiten und Freistellung
Eine regelmäßige Teilnahme am Ganztag ist mit Abschluss des Vertrages für das gesamte Schuljahr verpflichtend.
Die Entlasszeiten sind:
- 15:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Die Zeiten müssen rechtzeitig und verbindlich, schriftlich, beim Betreuungspersonal zu Beginn des Schuljahres eingereicht werden. Die Aufsichtspflicht der OGS endet an der Schultür, d.h. dass die Eltern ohne Rückversicherung gewährleisten, dass Ihr Kind auch abgeholt wird. Um die Sicherheit Ihres und der anderen Kinder zu gewährleisten ist das Betreten des Schulgebäudes untersagt.
Zur Abholung des Kindes warten Sie bitte an der Grenze des Schulgeländes.
Somit wird auch das Betreten von Unbefugten vermieden.
Eine Freistellung pro Woche muss mittels Antrags auf Freistellung genehmigt werden. Zwei Befreiungstage werden nur im begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefall genehmigt.
Der Antrag auf Befreiung muss mindestens einen Tag vor dem Fernbleiben in der OGS vorliegen und benötigt eine Genehmigung und Unterschrift der OGS Leitung.
Kinder, die für einzelne Tage von der Pflicht zur Teilnahme an der OGS befreit sind, gehen in der Regel direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause.
In besonderen Fällen kann eine gesonderte Entlasszeit um 13:00 oder 14:00 Uhr vereinbart werden.
Den Antrag auf Freistellung finden Sie hier: Downloads - St. Agatha Grundschule Dorsten
Die zur Betreuung benötigten Tage und Betreuungszeiten müssen rechtzeitig und schriftlich zum Schulhalbjahr beim Betreuungspersonal eingereicht werden.
Ergänzend zum Antrag auf Freistellung oder bei Krankheit melden Sie ihr Kind bitte per Mail an ogs-agatha-grundschule@awo-msl-re.de oder telefonisch unter 02362-28432810 bis spätestens 11:00 Uhr ab.
Auf Grund des OGS Erlasses kann ein regelmäßiges Fernbleiben der OGS zum Ausschluss aus der OGS Betreuung führen.
Das Personal der OGS ist zur Dokumentation der An- & Abwesenheit der Kinder verpflichtet. Ebenso besteht die Verpflichtung für die Leitung der OGS bei unabgemeldeten oder zu häufigen Fehlzeiten, außer bei Krankheit, dies an die Stadt Dorsten weiterzuleiten.