Sehr geehrte Eltern,

 

der Erlass zur OGS sieht vor, dass die angemeldeten Kinder regelmäßig an fünf Tagen in der Woche bis mindestens 15 Uhr, höchstens 16 Uhr teilnehmen und dort auch essen. Sie können Ihr Kind entweder um 15 Uhr oder um 16 Uhr abholen. Eine Abholung in "Gleitzeit" zwischen 15 und 16 Uhr ist nicht möglich.

 

Viele Eltern haben aber in den letzten Jahren die Kinder nicht an allen Wochentagen zur OGS geschickt.

 

Es wurde in einzelnen Städten die regelmäßig Anwesenheit der Kinder überprüft. Dabei wurde bemängelt, dass Kinder häufig fehlten. Schon gezahlte Landesmittel mussten zurückgezahlt werden. Daher wurden wir aufgefordert, in Zukunft so zu verfahren:

 

  • Jedes Fehlen eines Kindes in der OGS muss von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Ein Kind darf höchstens einmal in der Woche entschuldigt werden.
  • Sollte ein Kind regelmäßig fehlen, z. B. wegen des Trainings in einem Fußballverein, darf dies nur einen Tag in der Woche betreffen.
  • An den anderen vier Wochentagen muss das Kind zur OGS kommen.
  • Erkrankungen des Kindes müssen Sie in der Schule melden. Diese geben wir an die OGS weiter.

 

Um das Verfahren zu vereinfachen, werden wir auf der Homepage einen Antrag für eine Freistellung veröffentlichen. Bitte geben Sie diesen Antrag rechtzeitig in der OGS ab, damit wir ihn auch bearbeiten können. Eine Frist von einer Woche ist hier mindestens einzuhalten; lieber wären uns zwei Wochen Vorlauf. Sie können sich denken, wie groß der Verwaltungsaufwand für uns durch diese verschärfte Regelung wird.

 

Die OGS-Leitung ist verpflichtet, die tägliche Anwesenheit der Kinder zu dokumentieren und bei unregelmäßiger Teilnahme die Schulleitung bzw. Schulverwaltung zu informieren. Regelmäßige fehlende Teilnahme kann auch zum Ausschluss aus der OGS-Betreuung führen.

 

 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung, die sich aus dem OGS-Erlass ergibt!