Eine regelmäßige Teilnahme am Ganztag ist mit Abschluss des Vertrages für das gesamte Schuljahr verpflichtend.
Grundlage: https://bass.schule.nrw/20264.htm
Die Entlasszeiten sind:
- 15:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Die Zeiten müssen verbindlich, schriftlich, beim Betreuungspersonal, spätestens eine Woche vor Beginn des Schuljahres, eingereicht werden. Die Aufsichtspflicht der OGS endet an der Schultür, d.h. dass die Eltern ohne Rückversicherung gewährleisten, dass Ihr Kind auch abgeholt wird. Um die Sicherheit Ihres und der anderen Kinder zu gewährleisten ist das Betreten des Schulgebäudes untersagt.
Zur Abholung des Kindes warten Sie bitte an der Grenze des Schulgeländes.
Somit wird auch das Betreten von Unbefugten vermieden.
Freistellung
Jede Freistellung muss mittels Antrags auf Freistellung beantragt werden. Der Antrag auf Befreiung muss mindestens einen Tag vor dem Fernbleiben in der OGS vorliegen.
Eine einmalige Freistellung kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
• Dringender Arzttermin
• Familientermin
• Trauerfall
Die einmalige Freistellung ist maximal 2x im Monat möglich.
Regelmäßige Freistellungen für ein Schulhalbjahr an maximal zwei Befreiungstagen werden nur im begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefall genehmigt.
• Training in EINEM Sportverein
• Regelmäßige Therapien
• Teilnahme an herkunftssprachlichem Unterricht
• Teilnahme am Kommunionsunterricht
• Lernförderung
Hierzu muss innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung des Leistungserbringers für das
Kind mit Angabe des Wochentages und Uhrzeiten des Angebotes an ogs-agatha-grundschule@awo-msl-re.de vorliegen. Bei einer regelmäßigen Freistellung an zwei Tagen pro Woche ist eine einmalige Freistellung nicht mehr möglich.
Eine genehmigte Freistellung erhält keine Rückmeldung, es erfolgt lediglich eine Rückmeldung bei einer Ablehnung.
Eine genehmigte Beurlaubung von der Schule gilt als Freistellung von der OGS.
Kinder, die für einzelne Tage von der Pflicht zur Teilnahme an der OGS befreit sind, gehen in der Regel direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause.
In besonderen Fällen kann eine gesonderte Entlasszeit um 14:00 Uhr vereinbart werden.
Den Antrag auf Freistellung finden Sie unter Downloads hier auf der Schulwebsite.
Bei Krankheit wird ihr Kind mit ihrer Meldung über die SchoolBoost App von der OGS abgemeldet.
Eine einmalige Verlängerung der Betreuungszeit von 15:00 Uhr auf 16:00 Uhr muss eine Woche im Voraus an die OGS Mail Adresse mitgeteilt werden.
Auf Grund des OGS Erlasses kann ein regelmäßiges Fernbleiben der OGS zum Ausschluss aus der OGS Betreuung führen.
Das Personal der OGS ist zur Dokumentation der An- & Abwesenheit der Kinder verpflichtet. Ebenso besteht die Verpflichtung für die Leitung der OGS bei nicht gemeldeten oder zu häufigen Fehlzeiten, außer bei Krankheit, dies an die Stadt Dorsten weiterzuleiten.
